Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Übertragung von Altmitteln aus der Bankenrestrukturierung. Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Altmittel des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz sieht vor, die Altmittel des Restrukturierungsfonds (RSF) auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) zur teilweisen Tilgung des dort aufgelaufenen Fehlbetrags zu übertragen.

Über folgenden Link gelangen Sie zu der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen: Bundesfinanzministerium – Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Übertragung von Altmitteln aus der Bankenrestrukturierung