Das Bundesministerium der Finanzen hat ein Schreiben bezüglich Anwendung des Nullsteuersatzes für Steckersolargeräte am 15. August 2024 erlassen.

Über folgenden Link gelangen Sie zu diesem BMF-Schreiben: Bundesfinanzministerium – Umsatzsteuer; Anwendung des Nullsteuersatzes für Steckersolargeräte (§ 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG))