Das Bundesministerium der Finanzen hat ein Schreiben bezüglich der umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten am 29. April 2024 erlassen.

Über folgenden Link gelangen Sie zu diesem BMF-Schreiben: Bundesfinanzministerium – Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten