Das Bundesministerium der Finanzen hat ein Schreiben bezüglich der Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen am 17. Mai 2024 erlassen.

Über folgenden Link gelangen Sie zu diesem BMF-Schreiben: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2024-05-17-zuordnung-leistungen-zum-unternehmen.html